vom 10.07.2014 10:27:13 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2014

1. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigte den vorliegenden Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Erläuterungsbericht und Umweltbericht in der Fassung vom 07.07.2014 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
2. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigte den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Im Tal“ einschließlich Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.07.2014 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
3. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
3.1 Neubau eines Abstellplatzes für Neufahrzeuge samt Aufstellen eines Bürocontainers auf dem Grundstück Fl.Nr. 1006 der Gemarkung Burtenbach, Antragsteller: Kögel Trailer GmbH & Co.KG
3.2 Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Fl.Nr. 72 der Gemarkung Kemnat, Antragsteller: Franz Paul Goßner, Kemnat
3.3 Zum Abbruch eines Wohnhauses und Neubau einer Lagerhalle mit Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 48/2 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, Antragsteller: Werner und Hans Scheel
4. Frau Christina Scherer wurde zur Behindertenbeauftragten für den Marktes Burtenbach bestellt.
5. Der Soldaten- und Kameradschaftsvereins Kemnat/Hagenried erhält zur Restaurierung der wertvollen Burschenvereinsfahne Kemnat einen Zuschuss in Höhe von 1.175 €.
6. Dem Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Günzburg, wurde zur Neuanschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die Unterstützungsgruppe der Sanitätseinsatzleitung im Landkreis Günzburg ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 700 € gewährt.